Bürokratieabbau & Innovation
Stärkere Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der Lebensmittelwirtschaft
Das heutige Lebensmittelsystem sollte zur Auflösung der bestehenden Zielkonflikte überprüft bzw. hinterfragt werden, um neue Lösungen ohne unangemessene bürokratische Hürden, z. B. in Form von langwierigen Zulassungsverfahren, zu ermöglichen. Das kann nur gelingen, wenn das gesamte Lebensmittelsystem auf seine Praxistauglichkeit und Zukunftsfähigkeit im weltweiten Wettbewerb kritisch überprüft wird – und dazu gehört auch ein Abgleich mit den Systemen oder Lösungswegen in anderen Teilen der Welt, die dieselben Ziele verfolgen – zum Teil allerdings mit ganz anderer Ausgestaltung bzw. Schwerpunktsetzung.
Nur so kann es gelingen, notwendigen Innovationen den Marktzugang zu eröffnen, die Lebensmittelherstellung noch effizienter zu machen und unter Wahrung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bestehende Potentiale für mehr Nachhaltigkeit und nachhaltige Ernährung auszuschöpfen. Dies muss im Dialog mit den interessierten Kreisen und vor allem den betroffenen Branchen geschehen. Die bestehenden Zulassungsregimes des Lebensmittelrechts und die derzeit angedachten ausufernden Zertifizierungsanforderungen (z. B. für Grüne Werbeaussagen/Green Claims) bedürfen einer kritischen Überprüfung. Es gilt, die Verfahren weiter zu beschleunigen, unangemessene bürokratische Hürden abzubauen bzw. zu vermeiden, sich grundsätzlich offener gegenüber Innovationen zu zeigen sowie Kosten weiter zu senken. Auch insoweit gilt es den Machbarkeiten, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) Rechnung zu tragen.
Wir fordern den Abbau von unangemessenen, bürokratischen Verfahrenshürden unter Wahrung der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes u. a. in folgenden Bereichen:
Für die Anwendung neuer genomischer Techniken (NGT) muss es einen angemessenen Rechtsrahmen geben, damit deren Potenzial genutzt werden kann. Das dies nicht einfach wird, haben die Diskussionen in der vergangenen Legislaturperiode gezeigt, dass es gelingen muss, steht angesichts der künftigen Rohwarenverfügbarkeiten und der Chancen gerade auch für die nachhaltigere Lebensmittelproduktion außer Frage.
Die 2006 verabschiedete Health-Claims-Verordnung hat sich im Wesentlichen als unüberbrückbare Hürde für die Kommunikation zu Nährwert und Gesundheitswirkungen von Lebensmitteln erwiesen. So sind in den vergangen sieben Jahren mit einer Ausnahme gar keine neuen gesundheitsbezogenen Angaben mehr zugelassen worden – und das nicht, weil es keine neuen Erkenntnisse zu Ernährung und Gesundheit gäbe, sondern deshalb, weil die Zulassungshürden schlicht unüberwindbar sind. Wenn gesunde Ernährung essenzieller Bestandteil nachhaltiger Lebensmittelsysteme sein soll, dann muss über gesunde Ernährung auch wieder kommuniziert werden dürfen – das setzt eine grundlegende Überarbeitung der Verordnung voraus.
Auch die Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel hat sich in den knapp zehn Jahren ihrer Anwendung noch nicht, wie geplant, als das Instrument zur Erleichterung und Beschleunigung der Vermarktung innovativer Produkte erwiesen. Sie bedarf der erneuten Überarbeitung, so dass Zulassungsverfahren kürzer, weniger aufwendig und mit weniger Kosten verbunden sind, damit es auch für kleine und mittelständige Unternehmen einfacher wird in Ernährungsinnovationen zu investieren.