Bessere Rechtsetzung

Bessere Rechtsetzung als Grundvoraussetzung für sachgerechte Lösungen

Bei der „Nachhaltigkeitsanalyse“ aller bestehenden und geplanten Regelungen müssen sämtliche Säulen der Nachhaltigkeit (soziale, ökologische, wirtschaftliche) gleichwertig berücksichtigt werden. Das notwendige Instrumentarium hierfür findet sich im Werkzeugkasten „bessere Rechtsetzung“ u. a. in Form der Verpflichtung zu Folgenabschätzungen, der Beteiligung der interessierten Kreise und der Vermeidung unangemessener Bürokratiekosten.

Bei den Folgenabschätzungen müssen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen eine gleichwertige Bedeutung bekommen wie Auswirkungen auf die ökologische oder soziale Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme. Geschieht das, müssen im Hinblick auf die Umsetzung auch alternative Gestaltungsinstrumente zur Gesetzgebung ernsthafter erwogen werden als in der Vergangenheit. Das aktuelle Lebensmittelrecht ist derzeit nicht darauf ausgerichtet, das Nachhaltigkeitsziel einer Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle als eigenständigen Abwägungsfaktor bei der Ausgestaltung neuer Rechtsakte zu berücksichtigen. Dies muss als neues Ziel erkannt und bei der Evaluierung aller Regelungen im Rahmen von Risiko-Nutzen-Analysen und bei der Festsetzung von Übergangsfristen berücksichtigt werden, damit diese auch insoweit auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden können. Dies bedingt auch die Überprüfung neuer oder bestehender gesetzlicher Regelungen, soweit begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass sie die Entstehung von Lebensmittelabfällen befördern oder nachteilige Auswirkungen auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen haben. Unabhängig davon sollten die 2024 dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten gutachterlichen Empfehlungen zur Änderung des geltenden Rechtsrahmens, um die Abgabe von verzehrfähigen Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen wie die Tafeln zu erleichtern, baldmöglichst aufgegriffen werden.


Schließlich sollten mit Blick auf die zeitweiligen krisenbedingten Rohstoffengpässe in den letzten Jahren alle Regelungen auch daraufhin überprüft werden, ob sie krisenfest sind bzw. in Krisen die erforderliche Flexibilität zur Gewährung befristeter Ausnahmen gewährleisten.


Darüber hinaus gilt es, die Chancen des digitalen Zeitalters hinsichtlich der lebensmittelrechtlichen Regelungen zu erkennen, etwa im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung bzw. der Verbraucherinformation, die noch vollständig im analogen Zeitalter verhaftet sind, obwohl sich hier viele Möglichkeiten für die digitale Kommunikation bieten.