Sicherheit

Wir bieten zuverlässige Versorgung, sichere Lebensmittel, ein vielfältiges Angebot und wichtige Arbeitsplätze am Standort Deutschland

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hat sich auch und gerade in der COVID-19-Pandemie als leistungsfähig und krisenbeständig erwiesen. Sie stellt zuverlässig und dauerhaft die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicher und stärkt damit auch das Vertrauen in den systemrelevanten Sektor Ernährung am Standort Deutschland. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft stellt Arbeitsplätze für zwölf Prozent der Erwerbstätigen und investiert jährlich in die Zukunft des Arbeitsmarkts. Zuletzt hat die Branche rund 167.000 Auszubildenden den Start ins Berufsleben ermöglicht. Ein Großteil der Arbeitsplätze ist im ländlichen Raum angesiedelt, d. h. sie bilden dort einen wichtigen Baustein in der regionalen Wirtschaftsstruktur. Aber auch der Lebensmitteleinzelhandel und das durch die Coronakrise stark getroffene Gastgewerbe sind Hauptarbeitgeber der Branche. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft sichert zuverlässig die kontinuierliche Versorgung mit einwandfreien Lebensmitteln. Hohe Qualitäts-und Sicherheitsstandards haben vom Rohstoff über die Produktionsstufen bis zur Verpackung oberste Priorität.

Das wichtigste Merkmal der deutschen Lebensmittelwirtschaft ist ihre vorwiegend mittelständische Struktur und die Existenz zahlreicher Familienunternehmen. Die Tatsache, dass viele Mitbewerberinnen und Mitbewerber ihre Leistung und ihre vielfältigen Produkte einbringen, sorgt für einen funktionierenden Wettbewerb, der die angebotene Vielfalt von 170.000 Produkten zu bezahlbaren Preise sichert. Diese Struktur ist erfolgreich, weil es den Unternehmen gelingt, sich mit innovativen Produkten, Herstellungsverfahren und Dienstleistungen zu profilieren, zu etablieren und konkurrenzfähig zu bleiben. Dies gilt es auch und gerade angesichts einer aufgrund der COVID-19-Pandemie fortschreitenden tiefen Rezession für die Zukunft zu gewährleisten und zu stärken. Angesichts der Bedeutung der Lebensmittelwirtschaft für die Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln und die Resilienz des systemrelevanten Sektors Ernährung sollte auch weiterhin ein eigenständiges Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhalten bleiben.

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hat es aufgrund des hohen Einsatzes der Unternehmen und ihrer Beschäftigten sowie verstärkter Produktions- und Vertriebsanstrengungen geschafft, die Funktionsfähigkeit der Lieferketten in der COVID-19-Pandemie fast durchgängig aufrecht zu erhalten. Dies wurde zu Recht als großer Erfolg gewürdigt. Dennoch hat die Krise große Bereiche der Lebensmittelwirtschaft wie das Gastgewerbe und den Außer-Haus-Markt einschließlich ihrer Zulieferbranchen hart, zum Teil sogar existenziell, getroffen. Insgesamt hat die weltweite COVID-19-Pandemie gerade die mittelständischen Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft angesichts der erschwerten Produktions-, Liefer- und Verkaufsbedingungen, Störungen der Logistikkette und zusätzlichen kostenintensiven Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen vor eine enorme Belastungsprobe gestellt. Dadurch haben die Spielräume zur Finanzierung von Investitionen in Nachhaltigkeit, Innovationen und Zukunftstechnologien zum Erhalt bzw. zur Stärkung der europäischen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit sehr gelitten. Der nationale wie der europäische Gesetzgeber muss dies bei der Setzung und Ausgestaltung eines situativ angemessenen ordnungspolitischen Rahmens berücksichtigen. Dies gilt insbesondere bei der weiteren Umsetzung und Ausgestaltung des europäischen Green Deal und der Vom-Hof-auf-den-Tisch-Strategie. Die Wirtschaftskraft der Lebensmittelbranche in Deutschland und Europa muss erhalten bzw. zukunftsweisend gestärkt und sämtliche Betriebsgrößen bei der Transformation zu noch nachhaltigeren Lebensmittelsystemen mitgenommen werden. Dabei kann auch die verstärkte Digitalisierung und die Einrichtung von Förderprogrammen zur Unterstützung der noch stärkeren Ausrichtung auf die Nachhaltigkeit gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützend wirken.

Es muss Aufgabe einer verantwortungsvollen Verbraucher- und Nachhaltigkeitspolitik sein, dafür zu sorgen, dass die berechtigten Interessen der Kundinnen und Kunden, die Umwelt- und Sozialinteressen und die ebenso berechtigten wirtschaftlichen Belange der Unternehmen sachlich betrachtet und sorgfältig austariert werden. Nur eine angemessene Berücksichtigung der Wirtschaftsinteressen kann die notwendigen Handlungsspielräume vor allem für kleine und mittlere Unternehmen erhalten und die wirtschaftliche Leistung der gesamten Branche durch Erhalt von Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit im harten internationalen Wettbewerb stärken. Unfaire oder einseitige Marktbedingungen, die die Herstellungs- und Vermarktungsfreiheit in unangemessener Weise beschränken oder den Markt lenken sowie unverhältnismäßige oder unrealistische zeitliche wie inhaltliche Anforderungen und Vorgaben sind nicht zielführend.

Beispiel: Health Claims und Novel Food

Im Bereich der Verordnungen über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) und neuartige Lebensmittel (Novel Food) sollten die bestehenden teilweise unangemessenen Zulassungshürden gesenkt werden, damit diese eben auch von kleinen und mittleren Betrieben gemeistert werden können.

Die Unternehmen der Lebensmittelbranche setzen zunehmend auf kurze Lieferwege und kommen damit dem Wunsch der Kundinnen und Kunden nach Regionalität nach. Doch der Großteil der Lebensmittel folgt den globalen Warenströmen und befriedigt damit ein anderes Konsumentenbedürfnis, nämlich nach geschmacklicher Vielfalt auch über den deutschen Tellerrand hinaus. Verbraucherschutz und insbesondere die Lebensmittelsicherheit werden dabei durch europaweit einheitliche Regelungen gewährleistet. Denn die Frage der Regulierungsnotwendigkeit im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes kann und darf im europäischen Binnenmarkt nur für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in den EU-Mitgliedstaaten gleich beantwortet werden. Nur auf diese Weise ist ein einheitliches Verbraucherschutzniveau im vereinten Europa zu gewährleisten. Eine Harmonisierung des Rechts ist daher immer anzustreben. Außerdem gibt es bedenkliche nationale Alleingänge und über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzungen des Unionsrechts, die eine Rechtszersplitterung zulasten der deutschen Wirtschaft fördern. So wurden in mehreren anderen Mitgliedstaaten über das EU-Recht hinausgehende nationale Regelungen zur Herkunftskennzeichnung erlassen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen und daher vom Europäischen Gerichtshof wegen fehlender Rechtfertigung zu Recht aufgehoben wurden. Hinzu kommt, dass in den Bereichen, die nicht harmonisiert, also nicht einheitlich geregelt sind, das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gilt. Dieses besagt, dass in anderen europäischen Mitgliedstaaten von den dortigen Unternehmen rechtmäßig vermarktete Produkte auch in Deutschland verkauft werden dürfen. Unterliegen die deutschen Herstellerinnen und Hersteller nun aber strengeren nationalen Regelungen, kommt es hier zwangsläufig zu Wettbewerbsnachteilen für die einheimischen Produkte. Auf nationale Alleingänge sollte daher verzichtet werden. Das gilt für alle rechtlichen Bereiche, im Folgenden haben wir ein aktuelles Beispiel aufgelistet.

Beispiel: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe bei Lebensmitteln allgemein und Nahrungsergänzungsmitteln im Besonderen

Bereits seit vielen Jahren sprechen Politik, Behörden und Herstellende über gesetzliche Vorgaben für die zulässigen Höchstgehalte von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln. Bis heute konnten sich die Mitgliedstaaten in Europa jedoch nicht auf einheitliche Werte verständigen. Wir setzen uns für gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe auf EU-Ebene ein, damit Herstellerinnen und Hersteller sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in der gesamten EU (Rechts-) Sicherheit haben.

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft unterstützt die europäischen Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung, die eine bessere Folgenabschätzung und Qualitätskontrolle bei der Schaffung neuer oder Änderung geltender Rechtsvorschriften ebenso beinhaltet wie eine umfassende Anhörung der Betroffenen. Denn nur durch einen frühzeitigen Dialog mit den Beteiligten aus der Praxis, wie z. B. den Wirtschaftsunternehmen und -verbänden, kann eine sorgfältige und realitätsnahe Bestandsaufnahme sämtlicher Fakten ein umfassendes Bild der möglichen Regelungsfolgen aufzeigen. Die Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung sollten deshalb Grundlage für alle gesetzlichen Regelungen auf europäischer Ebene und damit auch Vorbild für die deutsche Politik sein. Auf diese Weise werden zugleich die verfassungsmäßigen Rechte aller Betroffenen beachtet und die Gesetze haben die notwendige Legitimationsbasis. Die Wahrung der Beteiligungsrechte stellt insoweit das notwendige Spiegelbild zu dem in Deutschland neu eingeführten Lobbyregister dar. Schließlich sind bei Gesetzesinitiativen gezielte Nachhaltigkeitsprüfungen sinnvoll, um entscheiden zu können, welche Maßnahmen tatsächlich zu mehr Nachhaltigkeit bei Lebensmittelproduktion und -konsum führen.

Wir bieten zuverlässige Versorgung, sichere Lebensmittel, ein vielfältiges Angebot und wichtige Arbeitsplätze am Standort Deutschland

Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für ein Marktgeschehen zu schaffen, das einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Marktteilnehmenden herstellen muss.

Auch für die deutsche Lebensmittelwirtschaft sind eine hoch qualifizierte, effizient arbeitende und personell wie finanziell gut ausgestattete amtliche Lebensmittelüberwachung und ein bundes- sowie EU-weit einheitlicher Vollzug des Lebensmittelrechts unerlässlich. Dazu gehören auch eine angemessene Vernetzung und eine funktionierende IT-Infrastruktur zum Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Ebenen. In den letzten Jahren ist aber zu beobachten, dass die Aufgaben und Zuständigkeiten der amtlichen Lebensmittelüberwachung immer mehr ausgeweitet werden, während die zur Verfügung stehenden personellen wie finanziellen Ressourcen nicht adäquat mitwachsen. Diese Tendenz wird künftig im Vollzug zwangsläufig zu rechtsstaatlichen Defiziten zu Lasten der Unternehmen führen. Solange der amtlichen Lebensmittelüberwachung nur begrenzte Ressourcen zur Verfügung stehen, muss sie diese daher in der täglichen Vollzugspraxis möglichst optimal und effizient zur Aufgabenerfüllung einsetzen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Befähigung und Stärkung der Kapazitäten der amtlichen Lebensmittelüberwachung zur Durchführung der vorgesehenen Regel- und Anlasskontrollen in den Unternehmen, d. h. im Regelvollzug, insbesondere für die Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Food-Fraud-Prävention, vorrangiger als die Übertragung neuer zusätzlicher (Informations-) Aufgaben. Zusätzliche (Informations-) Aufgaben erfordern vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Vollzug zwingend weitere personelle wie finanzielle Ressourcen, deren Bereitstellung durch Länder und Kommunen derzeit aber nicht absehbar ist. Jede politisch gewollte Ausweitung der Aufgaben der amtlichen Lebensmittelüberwachung setzt daher zwingend eine adäquate Aufstockung der zur Verfügung stehenden Ressourcen voraus, um im Vollzug rechtsstaatlichen Defiziten zu Lasten der betroffenen Unternehmen vorzubeugen. 

Die bewertende behördliche Veröffentlichung von Kontrollergebnissen in den Unternehmen
(Smiley, Transparenzbarometer, Hygieneampel) stellt als staatlicher Wettbewerbseingriff in den Markt ein Instrument staatlicher Verbraucherinformation dar, an das nach Auffassung der Gerichte hohe rechtsstaatliche Anforderungen zu stellen sind. Aufgrund der bewertenden Einstufung der Betriebe durch den Staat wird die Konsumentin und der Konsument bei der Wahl seiner Einkaufsstätte oder seines Restaurants beeinflusst bzw. gelenkt, was auch gerade ein gewolltes Ziel dieser Maßnahme ist. Das Instrument der bewertenden behördlichen Einstufung hat damit unmittelbare Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Aufgrund dieser Lenkungsfunktion und des damit verbundenen intensiven Grundrechtseingriffs kommt der Aktualität und Aussagekraft der Information sowie der zeitnahen Rehabilitierungsmöglichkeit für die betroffenen Lebensmittelunternehmen unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zu. Nach den Erkenntnissen des Lebensmittelverbands aus den bisherigen Diskussionen mit dem Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK) zum Thema „Smiley, Transparenzbarometer, Hygieneampel“ sowie nach den Informationen zu den vorhandenen personellen wie finanziellen Ressourcen der amtlichen Lebensmittelüberwachung bestehen erhebliche Zweifel, ob die nach Mängelbeseitigung zur Rehabilitierung notwendige Vornahme einer zeitnahen, zusätzlichen amtlichen Kontrolle mit Neubewertung in der Vollzugspraxis tatsächlich regelmäßig gewährleistet werden kann. Dies ist aber Voraussetzung für einen rechtskonformen Vollzug.
Wenn in Deutschland politisch ein „Smiley-System“ wie in Dänemark gewollt wird, dann müssten auch die Strukturen in der amtlichen Überwachung vorher so angepasst werden, dass das deutsche System auch wie in Dänemark betrieben werden kann. Jedes „Rosinenpicken“ der ausschließlich vorteilhaften verbraucherpolitischen Aspekte unter Ignorierung der erforderlichen kostenträchtigen Ressourcenaufstockung auf Seiten der Überwachungsbehörden geht aber vollumfänglich zu Lasten der betroffenen Unternehmen. Dies ist weder mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar noch für die deutsche Lebensmittelwirtschaft akzeptabel.